Es steht fest: Beim gefundenen Kampfmittel handelt es sich um eine 5-Zentner-Bombe mit Aufschlagzünder.
Sobald das Evakuierungsgebiet frei ist, kann der Kampfmittelbeseitigungsdienst seine Arbeit am Fundstück aufnehmen. Dann entscheidet sich, ob die Bombe vor Ort entschärft oder abtransportiert werden kann oder ob sie vor Ort zur Explosion gebracht werden muss.